Wissenswertes

Kennzeichen
 

Eurokennzeichen (Standardkennzeichen)

Das Standard-Eurokennzeichen hat schwarze Schrift auf weißem, reflektierendem Hintergrund. Im Gegensatz zum alten Kennzeichen (bis 2000) sind die Buchstaben und Zahlen in fälschungserschwerender Schrift eingeprägt. Die maximale Anzahl von Zeichen (neben Euro-Feld und Plaketten) auf dem Kennzeichen sind auf acht begrenzt. Weiteres hierzu ist unter Engschrift zu finden.

Nach dem Erkennungzeichen der Zulassungsstelle (1-3 Stellen) werden die Prüfplakette (am hinteren Nummernschild) und die Abgasuntersuchungsplakette (am vorderen Nummernschild) angebracht. Unter diesen Plaketten wird die Zulassungsplakette angebracht. Diese Plakette weist in der Regel das Landeswappen und die Bezeichnung der Kommune (Stadt/Gemeinde) zu der die Zulasungsstelle gehört auf. Auf der rechten Seite ist das Erkennungszeichen des Fahrzeuges zu finden. Es besteht aus midestens einem und maximal zwei Buchstaben (ohne Umlaute) direkt rechts neben den Plaketten und einer daran anschließenden Zahl aus dem Bereich 1 bis 9999. bei Zulassungsstellen mit dreistelligem Kürzel ist der Nummernkreis bei Kennzeichen mit zwei Buchstaben (z.B. NOH-VW 181) des Fahrzeugerkennungszeichens auf 1 bis 999 begrenzt.

Am linken Rand des Eurokennzeichens befindet sich ein blaues Feld, in dem die Europaflagge und das Nationalitätskennzeichen für Deutschland zu sehen ist. Mit diesem Kennzeichen wird bei Fahrten in den EU-Ländern sowie in die Schweiz das ansonsten vorgeschriebene ovale D-Schild nicht mehr benötigt.

 

Saisonkennzeichen

Fahrzeuge, die nicht das ganze Jahr über benutzt werden, können mit einem Saisonkennzeichen versehen werden. Das Fahrzeug darf dann nur in dem am rechten Kennzeichenrand angegebenen Zeitraum im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden. Auf dem hier abgebildeten Kennzeichen darf das Fahrzeug beispielsweise vom 01. März bis bis zum 31. Oktober im Geltungsbereich der StVZO bewegt werden. Der Betriebszeitraum darf nur ganze Monate umfassen und beläuft sich auf mindestens zwei und maximal elf Monate.

Im Gegensatz zu Standardkennzeichen dürfen Saisonkennzeichen nur sieben Zeichen aufweisen. Am rechten Rand wird der Betriebszeitraum eingeprägt. Die obere Zahl drückt den Saisonbeginn und die untere Zahl das Saisonende aus. Werden Fahrzeuge mit bestehendem Kennzeichen nachträglich als Saisonfahrzeuge innerhalb eines Zulassungsbezirkes umgemeldet, behalten sie ihr Kennzeichen, sofern dieses die Maximalanzahl von sieben Zeichen nicht überschreitet. Bei einer Überschreitung muss dem Fahrzeug ein neues Kennzeichen zugeteilt werden. Ansonsten hat dieses Schild die gleichen Eigenschaften wie das Standard- Eurokennzeichen.

Durch die Verwendung von Saisonkennzeichnen kann der Fahrzeughalter die ansonsten anfallenden An- und Abmeldungen und die hierbei anfallenden Gebühren sparen. Die Kfz-Steuer und die Versicherungsbeiträge beziehen sich in der Regel nur auf dem Betriebszeitraum und führen somit auch zu Einsparungen auf der Seite des Halters. Jedoch darf außerhalb des Zulassungzeitraums das Fahrzeug nicht im öffentlichen Straßenverkehr gefahren oder abgestellt werden.

 

Oldtimerkennzeichen (H-Kennzeichen)

Das schwarze Oldtimerkennzeichen können historische Fahrzeuge erhalten, die vor mindestens 30 Jahren in den Verkehr gekommen wurden und vornehmlich der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen. Hierzu ist eine besondere Begutachtung nach § 23 StVZO durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen erforderlich. Das Fahrzeug sollte sich weitestgehend im Originalzustand befinden. Bei restaurierten oder getunten Fahrzeugen ist auf den Verbau von Ersatz- und Anbauteilen zu achten, die zur Zeit der Erstinbetriebnahme des Fahrzeuges zeitgemäß waren. Weitere Voraussetzungen können hier entnommen werden.

Im Gegensatz zu Standardkennzeichen dürfen Oldtimerkennzeichen nur sieben Unterscheidungszeichen aufweisen. Am rechten Rand wird zusätzlich ein "H" für "historisches Fahrzeug" eingeprägt, welches jedoch nicht Bestandteil der Erkennungsnummer ist. Werden Fahrzeuge mit bestehendem Kennzeichen innerhalb eines Zulassungsbezirkes nachträglich zu Oldtimern umgewidmet, behalten sie ihr Kennzeichen, sofern dieses die Maximalanzahl von sieben Zeichen nicht überschreitet. Bei einer Überschreitung muss dem Fahrzeug ein neues Kennzeichen zugeteilt werden. Ansonsten hat dieses Schild die gleichen Eigenschaften wie das Standard- Eurokennzeichen.

Fahrzeuge mit Oldtimerkennzeichen werden pauschal (und hierdurch in der Regel gübstiger) besteuert. Viele Autoversicherer bieten spezielle (und oft günstigere) Oldtimerversicherungen an. Im Vergleich zum roten Oldtimerkennzeichen entstehen hier keine Nutzungseinschränkungen des Fahrzeuges.

 

Rotes Oldtimer Kennzeichen (07er-Kennzeichen)

Das rote Oldtimerkennzeichen können historische Fahrzeuge erhalten, die (seit März 2007) vor mindestens 30 Jahren in den Verkehr gekommen wurden und vornehmlich der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen. Hierzu ist neuderdings auch eine besondere Begutachtung nach § 23 StVZO durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen erforderlich. Entgegen aller Behauptungen bedeutet dies, dass hier exakt die gleichen Kriterien zugrunde gelegt werden, wie bei der Zuteilung eines H-Kennzeichens (siehe oben). Dies stellt eine Verschlechterung der Zuteilungsregularien im Vergleich zu früher dar. Im Prinzip bleibt "nur" noch der Vorteil erhalten, ein Wechselkennzeichen für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten sowie zur Teilnahme an Oldtimer-Veranstaltungen zu haben.

Natürlich gibt es eine Besitzstandsregelung für alle diejenigen, die vor dem 01. März 2007 Fahrzeuge auf ein rotes Oldtimer-Kennzeichen eingetragen hatten. In der Regel können jedoch nur noch weitere Fahrzeuge nach den neuen Regularien hinzugefügt werden.

Dieses Kennzeichen sind nicht für den allgemeinen Gebrauch vorgesehen. Sie finden Anwendung bei der Teilnahme sowie zur An-/Abfahrt an/zu/von Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimer- Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen. Nur für diese Zwecke können an Fahrzeugen und Anhänger rote Oldtimerkennzeichen angebracht werden. Darüber hinaus dürfen sie für Fahrten zum Zwecke der Reparatur und Wartung verwendet werden.

Links befindet sich wie beim Standardkennzeichen das Euro-Feld. Die Beschriftung wird in roter, fälschungserschwerender Schrift vorgenommen. Nach dem Zeichen der Zulassungsstelle folgt eine mit 07 beginnende Zahlenkombination. Die Maximallänge der Zahlenkombination richtet sich nach der Anzahl der Stellen des Kürzels der Zulassungsstelle. Hierbei darf die maximale Gesamtanzahl von acht Zeichen nicht überschritten werden. Bei älteren Oltimern können auch 06er-Nummern auftreten. Zwischen der Erkennungsnummer und dem Zeichen der Zulassungsstelle befindet sich die Zulassungsplakette. Der Halter muss für die ganzjährige Nutzung des Schildes ein polizeiliches Führungszeugnis und einen Auszug aus dem Flensburger Verkehrszentralregister bei der Beantragung vorlegen.

Im Gegensatz zu dem schwarzen Oldtimerkennzeichen kann dieses Kennzeichen nach Genehmigung auch für mehrere Fahrzeuge verwendet werden.

 

Kurzzeitkennzeichen

Kurzzeitkennzeichen werden zur Durchführung von Probe, Überführungs- oder Prüfungsfahrten von Privatpersonen verwendet.

Im Gegensatz zum Standardkennzeichen befindet sich auf der linken Seite kein Euro-Feld. Die Beschriftung wird in schwarzer, fälschungserschwerender Schrift vorgenommen. Nach dem Zeichen der Zulassungsstelle folgt eine mit 04 beginnende Zahlenkombination. Die Maximallänge der Zahlenkombination richtet sich nach der Anzahl der Stellen des Kürzels der Zulassungsstelle. Hierbei darf die maximale Gesamtanzahl von acht Zeichen nicht überschritten werden. Zwischen der Erkennungsnummer und dem Zeichen der Zulassungsstelle befindet sich eine blaue Zulassungsplakette.

Dieses Einweg- Kennzeichen ersetzt die roten Kennzeichen zur einmaligen Verwendung. Die Gültigkeit ist begrenzt auf maximal fünf Tage. Der letzte Tag der Gültigkeit ist rechts im gelben Feld angegeben. Oben wird der Tag, in der Mitte der Monat und unten das Jahr angegeben. In der Abbildung ist der letzte Tag der Gültigkeit der 09. Oktober 2003. Nach Ablauf der Gültigkeit des Kannzeichen verbleibt es beim Fahrzeughalter.

Die Wahl der Zulassungsstelle ist beliebig und ist nicht vom Wohnort des Antragstellers abhängig. Der Zulassungsstelle muss bei der Beantragung eines Kurzzeitkennzeichnens eine spezielle Versicherungs- Doppelkarte vorgelegt werden. Die Versicherungsprämie für diese Doppelkarte liegt in der Regel etwa bei 50 bis 60 Euro. Viele Autoversicherer bieten jedoch an, dass bei einer umgehenden Anmeldung des Fahrzeuges nach der Probe-/Übeführungsfahrt und Versicherung bei der gleichen Gesellschaft die fünf Tage des Kurzzeitkennzeichens auf die folgende reguläre Kfz- Versicherung angerechnet wird. Hierduch kann der Versicherungsnehmer einige Euro Versicherungsprämie sparen.

 

Überführungskennzeichen (06er-Kennzeichen)

Dieses Kennzeichen wird seit Einführung des Kurrzeitkennzeichens nur noch dem Kfz-Gewerbe als Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung zugeteilt. Dieses Kennzeichen wird also keinem Fahrzeug fest zugeteilt. Es dient zur Durchführung von Probe-, Überführungs- oder Prüfungsfahrten für nicht zugelassene Fahrzeuge.

Wie bei den Standardkennzeichen befindet sich auf der linken Seite ein Euro-Feld. Die Beschriftung wird in roter, fälschungserschwerender Schrift vorgenommen. Nach dem Zeichen der Zulassungsstelle folgt eine mit 06 beginnende Zahlenkombination. Die Maximallänge der Zahlenkombination richtet sich nach der Anzahl der Stellen des Kürzels der Zulassungsstelle. Hierbei darf die maximale Gesamtanzahl von acht Zeichen nicht überschritten werden. Zwischen der Erkennungsnummer und dem Zeichen der Zulassungsstelle befindet sich die Zulassungsplakette.

Die Zuteilung erfolgt nach Vorlage des Gewerbescheins, eines Bedarfsnachweises, eines Versicherungsnachweis und einer Seriösitätsprüfung des Antragstellers.

 

Ausfuhrkennzeichen

Ein Ausfuhrkennzeichen wird verwendet, wenn ein Fahrzeug exportiert werden wird und auf eigener Achse in das Bestimmungsland gefahren werden soll.

Im Gegensatz zum Standardkennzeichen befindet sich auf der linken Seite kein Euro-Feld. Die Beschriftung wird in schwarzer, fälschungserschwerender Schrift vorgenommen. Nach dem Zeichen der Zulassungsstelle folgt eine Zahlenkombination. Hieran anschließend erscheint ein beliebiger Buchstabe. Die Maximallänge der Zahlenkombination liegt zwischen einer und vier Ziffern. Zwischen der Erkennungsnummer und dem Zeichen der Zulassungsstelle befindet sich eine rote Zulassungsplakette.

Die Gültigkeit ist begrenzt auf maximal ein Jahr. Der letzte Tag der Gültigkeit ist rechts im roten Feld angegeben. Oben wird der Tag, in der Mitte der Monat und unten das Jahr angegeben. In der Abbildung ist der letzte Tag der Gültigkeit der 09. Oktober 2003.

Die Wahl der Zulassungsstelle ist beliebig und ist nicht vom Wohnort des Antragstellers abhängig. Bei der Zuteilung des Kennzeichens muss der Antragsteller gewährleisten, dass das Fahrzeug verkehrssicher und haftpflichtversichert ist. Nach Ablauf der Gültigkeit des Kannzeichen verbleibt es beim Fahrzeughalter.

 

Grünes Kennzeichen

Fahrzeug mit grünem Kennzeichen sind von der Kfz-Steuer befreit (Land- und Forstwirtschaft, bestimmte Anhänger, Arbeitsmaschinen, Fahrzeuge gemeinnütziger Organisationen usw.). Manche steuerbefreite Fahrzeuge erhalten jedoch keine grünen Kennzeichen. Dies gilt vor allem für Behördenfahrzeuge, diplomatische und konsularische Fahrzeuge, Linienbusse und Kleinkrafträder.

Außer der grünen Beschriftung und dem grünen Rand gibte es keine Unterschiede zum Standardkennzeichen.

 

Militärkennzeichen

Bundeswehr- und in Deutschland zugelassene Militärfahrzeuge erhalten ein Militärkennzeichen. Am linken Rand des Kennzeichens befindet sich die schwarz-rot-goldene Landesflagge. Die Beschriftung erfolgt in schwarzer DIN-Schrift auf einem weißen, nicht reflektierenden Hintergrund.

Alle Fahrzeuge der Bundeswehr erhalten als Erkennungszeichen ein Y. Nato-Fahrzeuge erhalten ein X als Erkennungszeichen und haben keine deutsche Flagge am linken Rand. Unter dem Trennungszeichen zur fünf- bis sechsstelligen Fahrzeugserkennungsnummer befindet sich die graue Zulassungsplakette der Bundeswehr- Zulassungsstelle.

 

Sonderausführungen

Die folgenden Sonderausführungen können bei allen oben aufgeführten Kennzeichenarten zum Einsatz kommen. Die folgenden Abbildungen zeigen die Sonderausführungen am Beispiel des Standardkennzeichens.

 

Engschrift

Bei der Standardschrift passen inklusive Plaketten und Euro-Feld nur sieben Zeichen auf einem einzeiligen Standardkennzeichen in Maximalbreite. Bei einzeiligen Saison- und Oldtimerkennzeichen sind es sogar nur sechs. Um jedoch die gesetzlich erlaubte Maximalanzahl von Zeichen auf ein Kennzeichen zu bekommen, wird die Engschriftversion der fäschschungserschwerenden Schrift verwendet. Die gemischte Verwendung von Normal- und Engschrift auf Eurokennzeichen ist erlaubt.

 

Zweizeiliges Kennzeichen

Dieses zweizeilige Kennzeichen wird verwendet, wenn ein einzeiliges Kennzeichen nicht angebracht werden kann.

Das Euro-Feld befindet sich in der linken oberen Ecke. Das Kürzel der Zulassungsstelle befindet sich in der oberen Zeile und die Erkennungsziffern des Fahrzeuges in der unteren Zeile. Die Plaketten werden oben rechts angebracht. Ansonsten hat dieses Schild die gleichen Eigenschaften wie das Standard- Eurokennzeichen.

 

Verkürztes zweizeiliges Kennzeichen

Das verkürzte zweizeilige Kennzeichen findet oft bei Kombinationen mit zwei- oder dreistelliger Erkennungsnummer Anwendung.

Das Euro-Feld befindet sich links oben, die Plaketten werden unterhalb des Euro-Feldes in der unteren Zeile angebracht. Ansonsten hat dieses Schild die gleichen Eigenschaften wie das zweizeilige Kennzeichen.

Dieses Kennzeichenformat ist ins Besondere für Motorräder interessant. Viele Motorradfahrer sind an einem möglichst kurzen Nummernschild interessiert. Oft gibt aber schon das Zeichen der Zulassungsstelle eine gewisse Mindestlänge des Nummernschilds vor, die dann auch durch eine kürzere Nummer nicht unterschritten werden kann.

 

Verkleinertes Kennzeichen

Diese zweizeiligen Schilder sind deutlich kleiner als die Standardkennzeichen. Sie werden ins Besondere für Leichtkrafträder, Motorroller und bestimmte Zugmaschinen verwendet. Solche Kennzeichen werden in Ausnahmefällen auch für Importfahrzeuge genehmigt, an denen ein Standardkennzeichen nicht oder nur sehr schwer angebracht werden kann.

Ansonsten hat dieses Schild die gleichen Eigenschaften wie das Standard- Eurokennzeichen.

 

Quellen: